Digitalisierung
Fördertöpfe auf einen Blick
Im Lockdown haben wir erlebt, wie digitale Werkzeuge uns privat und beruflich dabei helfen können, den Kontakt aufrechtzuerhalten und Herausforderungen der Corona-Krise zu meistern. Jetzt bietet sich die Chance aus den Erfahrungen zu lernen und erfolgreich neue Wege zu gehen. Deshalb sollten auch Digitalisierungsprojekte nicht gestoppt, sondern weiter vorangetrieben werden.
Damit Unternehmen der Sozialwirtschaft nicht im Investitionsstau stecken bleiben, helfen zahlreiche Förderprogramme von Bund, Ländern und privaten Stiftungen Digitalprojekte zukunftsfähig umzusetzen. Nutzen auch Sie die Gelegenheit und machen Sie Ihre Einrichtung fit für das digitale Zeitalter!
Wir haben für Sie eine Sammlung zusammengestellt, mit der Sie sich im Förderdschungel ein wenig besser zurechtfinden. Die Liste wird stets erweitert. Wenn Sie also eine Fördermöglichkeit kennen, die wir nicht auflisten, senden Sie uns diese doch gerne an info@connext.de zu.
Förderprogramme
»Digital Jetzt«
Das Programm unterstützt KMU bei Investitionen in digitale Technologien sowie in die Qualifizierung von Beschäftigten zu Digitalthemen mit bis zu 50.000 Euro. Bei Wertschöpfungsketten und / oder -netzwerken sogar mit bis zu 100.000 Euro.
Zur Website des » Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie (BMWi)
»Internet für Alle«
Das Programm unterstützt bei Investitionen in Hardware sowie Honorare und Sachkosten mit bis zu zwei Mal 5.000 Euro. Bewerbungen können noch bis zum 31. Dezember 2022 eingereicht werden.
Zur Website der » Aktion Mensch
»UnternehmensWert: Mensch«
Das Programm richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen und zielt darauf ab, nachhaltige Lern- und Veränderungsprozesse in Unternehmen anzustoßen.
Zur Projektwebsite des » Bundesministeriums für Arbeit und Soziales (BMAS)
Tipp
Mit Hilfe der Beratungsförderung »UnternehmensWert: Mensch« führte die von Laer Stiftung Betriebs-gGmbH aus Bielefeld das digitale Gruppenbuch von Vivendi ein. Mehr zum Projekt lesen Sie in unserem Kundenmagazin ScreenShot 2|2019.
ScreenShot-Artikel: Gruppenbuch goes Web (PDF, 6,2 MB)
Pflegepersonal-Stärkungsgesetz (PpSG)
12.000 Euro erhalten Dienste und Einrichtungen der Altenhilfe, wenn sie in digitale Hilfsmittel investieren, die ihre Mitarbeitenden entlasten. Das Ziel: Die Entbürokratisierung in der Pflege vorantreiben. Deshalb fördert die Bundesregierung unter anderem die digitale Pflegedokumentation, mobile Dienst- und Tourenplanung sowie Lösungen für das Qualitätsmanagement. Die Fördermittel stehen noch bis 2023 bereit. Die Orientierungshilfen des Bundesministeriums für Gesundheit (BMG) geben einen guten Überblick zum Antragsverfahren:
>>Orientierungshilfe: Vereinbarkeit von Pflege, Familie und Beruf
>>Orientierungshilfe: Digitalisierung in stationären und ambulanten Pflegeeinrichtungen
Tipp
Lesen Sie in unserem ScreenShot-Artikel, welche Maßnahmen Sie sich im Rahmen des Pflegepersonal-Stärkungsgesetz fördern lassen können.
ScreenShot-Artikel: Lassen Sie sich fördern (PDF, 0,6 MB)
Stärkung der ambulanten Pflege im ländlichen Raum (Niedersachsen)
Das Programm fördert ambulante Pflegedienste in Niedersachsen mit bis zu 40.000 Euro, die Arbeits- und Rahmenbedingungen für ihre Beschäftigten nachhaltig verbessern und den Pflegeberuf attraktiver machen wollen. Die Einführung von technischen und IT-basierten Systemen, die Anschaffung von Hardware, aber auch Dienstleistungen werden bezuschusst.
Zur Website des » Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie
»Zugänge erhalten – Digitalisierung stärken« (Nordrhein-Westfalen)
Das Programm fördert Träger der Freien Wohlfahrtspflege bei der Digitalisierung mit bis zu 100.000 Euro. Dies bezieht sich sowohl auf Arbeitsabläufe innerhalb ihrer Organisationen als auch auf die Arbeit mit den Zielgruppen, ihrer Angebote und Dienstleistungen.
Zur Website des » Projektträgers Jülich
DigitalStarter Saarland (Saarland)
Das Programm fördert kleine und mittlere Unternehmen im Saarland mit bis zu 10.000 Euro als Zuschuss für Digitalisierungsprojekte mit einer Investitionssumme von mindestens 5.000 Euro. Der Fördersatz beträgt bei kleinen Unternehmen bis zu 35 % der zuwendungsfähigen Ausgaben, bei mittleren Unternehmen bis zu 20 %, jedoch jeweils höchstens 10.000 Euro. Bewerbungen können bis zum 31.12.2022 eingereicht werden.
Zur Website des » Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit, Energie und Verkehr
eHealthSax – Digitalisierung im Gesundheitswesen und telemedizinische Anwendungen (Sachsen)
Das Programm fördert Einrichtungen und Institutionen des Gesundheitswesens (insbesondere ambulante, teilstationäre und stationäre Einrichtungen) sowie Sozialversicherungsträger in Sachsen mit bis zu 80 Prozent der zuwendungsfähigen Ausgaben für Digitalisierungsprojekte. Gefördert werden Projekte, die die Digitalisierung im Gesundheitswesen unterstützen und die medizinische Versorgung verbessern.
Zur Website der » Sächsischen Aufbaubank
Sonderprogramm für Pflegeschulen
Im Rahmen einer Zusatzvereinbarung zum »DigitalPakt Schule« erhalten auch Pflege- und Gesundheitsfachschulen bundesweit Mittel zur Anschaffung von mobilen Endgeräten. Das soll den Pflegefachschülerinnen und -schülern das digitale Lernen per Tablet und Smartphone ermöglichen. Die Regelungen unterscheiden sich von Bundesland zu Bundesland. Im Förderservice können sich Interessierte über die für ihr Land geltenden Bedingungen informieren.
Zum » Förderservice DigitalPakt Schule
Förderdatenbank
Ist nichts Passendes für Sie dabei? Dann nutzen Sie die Förderdatenbank, in der Sie einen Überblick über alle Programme von Bund, Land und EU erhalten.
Zur » Förderdatenbank des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Kennen Sie weitere Fördermöglichkeiten, die wir hier nicht aufgelistet haben? Dann schreiben Sie uns einfach, sodass wir die Information aufnehmen können.
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