Behindertenrechtskonvention
Teilhabegesetz realisieren mit Vivendi
Die UN-Konvention über die Rechte von Menschen mit Behinderungen fordert Teilhabe und Inklusion. Seit 2009 ist das Übereinkommen in Deutschland wirksam. Bis heute haben es 109 Staaten ratifiziert (Stand 25.01.2012, Quelle: United Nations, Treaty Collection).
Ein wesentlicher Bestandteil zur Schaffung von Chancengleichheit für Menschen mit Behinderungen ist die Gestaltung einer unabhängigen Lebensführung. Hier sind die Wahl und Ausgestaltung des Wohnorts, das persönliche Budget und die Teilhabe an kulturellen und gesellschaftlichen Ereignissen von zentraler Bedeutung.
Je besser praktische Abläufe geplant und Zuständigkeiten festgelegt werden können, umso eher gelingt eine Umsetzung der Forderungen. Mit Vivendi NG und Vivendi PD stehen Ihnen alle Funktionen für die individuelle Hilfeplanung und Abrechnung von Fachleistungsstunden zur Verfügung. Auch in zeitwirtschaftlichen Fragen unterstützen Vivendi NG und Vivendi PD, indem sie Mitarbeiter und Beschäftigte in WfbM entlasten und damit Gestaltungsfreiräume schaffen.
Best Practice
In unserem ScreenShot-Beitrag lesen Sie, wie die Diakonische Behindertenhilfe Lilienthal die Bedarfsermittlung im Rahmen des Teilhabegesetzes mit Vivendi umgesetzt hat.
ScreenShot 2|2018, B.E.Ni – Windstärke 10, S. 16 (PDF)
Sie möchten erfahren, wie Sie die neuen Anforderungen der UN-Konvention mit Vivendi umsetzen können? Unser Vertriebsteam gibt Ihnen praktische Hinweise und Tipps: 05251/771-170 | sales@connext.de | Kontaktformular
Hier finden Sie weitere Informationen zu Vivendi NG und Vivendi PD » Vivendi Software-Übersicht