Telematik für die Pflege

Die Telematikinfrastruktur (TI) vernetzt alle Akteure im Gesundheitswesen sicher miteinander, baut Bürokratie ab und verbessert dadurch die medizinische Versorgung. Damit das gelingt, muss die gematik als Architekt aber noch einige Hürden nehmen. Denn die heutige Mobilität und die neuen Web-Technologien müssen mitgedacht und ältere Bausteine überarbeitet werden. Dennoch: Die TI ist da! Und Connext ist als offizieller Anbieter von der gematik zugelassen. Aber: Wie ist der Entwicklungsstand der TI? Was ist heute schon möglich? Und: Was hält die TI noch für uns bereit?

Wir gestalten alle mit!
Eines vorab: Mit unserer Erfahrung in der Entwicklung von Software, Apps und Diensten für das Sozialwesen beteiligt sich Connext selbstverständlich an der Gestaltung der Telematikinfrastruktur. Unsere Kolleginnen und Kollegen nehmen an Ausschüssen der Branchenverbände (z. B. des FINSOZ) teil, geben Input in zahlreichen Fachgremien der gematik und entwickeln konkrete Module, wie den digitalen Überleitungsbogen in Kooperation mit der MIO42 GmbH. Außerdem sind mehr als 30 Modellprojekte gestartet, bei denen wir teilnehmende Vivendi-Kunden bei der Anbindung an die TI unterstützen. Doch: Wir alle sind gefragt. Als Patienten, Versicherte oder Angehörige können wir selbst ein Teil der TI-Entwicklung werden. Wie? Indem wir die freiwilligen Möglichkeiten nutzen, die sich uns schrittweise bieten. Denn eine elektronische Patientenakte erzeugt nur dann einen Mehrwert, wenn wir Informationen in ihr ablegen. Ein elektronischer Medikationsplan kann sein Potenzial erst dann entfalten, wenn wir ihn digital teilen. Also: Lassen Sie uns die TI gemeinsam gestalten!

Die Telematikinfrastruktur im Überblick
Was ist die Telematikinfrastruktur eigentlich?

Die Telematikinfrastruktur ist ein geschlossenes Kommunikationsnetzwerk für das gesamte Medizinwesen, das einen schnellen, sicheren und sektorenübergreifenden Datenaustausch zwischen Versicherten, Praxen, Apotheken, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und der Pflege ermöglicht.

Damit besteht ein interoperabler Kommunikationsstandard, an den sich alle Softwarelösungen der einzelnen Akteure anbinden lassen. Eine Krankenhaussoftware genauso wie eine Praxissoftware oder Vivendi für das Sozialwesen.


Wer entwickelt die Telematikinfrastruktur?

Verantwortlich für den Aufbau der TI ist die gematik GmbH mit Sitz in Berlin. Seit 2005 koordiniert die Nationale Agentur für Digitale Medizin alle Entwicklungen im gesetzlichen Auftrag, die Einführung, Pflege und Weiterentwicklung aller digitalen Gesundheitsanwendungen und ihrer Infrastruktur in Deutschland.

Die Gesellschafter der gematik sind: das Bundesministerium für Gesundheit (BMG), die Bundesärztekammer (BÄK), die Bundeszahnärztekammer (BZÄK), der Deutsche Apothekerverband (DAV), die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG), der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenversicherungen (GKV-SV), der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV), die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung (KZBV).


Gibt es einen Fahrplan für die TI-Entwicklung?

Den berühmten Urknall gibt es bei der TI-Entwicklung nicht. Vielmehr rollt die gematik das Kommunikationsnetz schrittweise aus. Ärzte, Psychotherapeuten, Apotheken und Krankenhäuser sind bereits mit den digitalen Praxis-, Einrichtungs- und Heilberufeausweisen, den Kartenterminals sowie den Konnektoren ausgestattet, die den Zugang zur TI ermöglichen. Doch die gewählte Technologie ist mittlerweile veraltet. Heute wollen wir mobil per Smartphone oder Tablet auf unsere Daten zugreifen. Das gilt selbstverständlich auch für Gesundheitsdaten. Deshalb steuert die gematik nach und verspricht, dass der Zugang zur TI 2.0 auch ohne Hardware (TI as a Service) möglich sein wird.

Die einzelnen Anwendungen wie das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM), das Notfalldatenmanagement (NFDM), die Kommunikation im Medizinwesen (KIM), die elektronische Patientenakte (ePA), das E-Rezept, die eAU und der elektronische Medikationsplan (eMP) werden parallel eingeführt. Näheres lesen Sie in den entsprechenden Reitern oder im Whitepaper der gematik.

TI 2.0 - Arena für digitale Medizin (Whitepaper der gematik, PDF)


Wann wird die Pflege an die TI angebunden?

Ambulante Dienste und stationäre Pflegeeinrichtungen müssen sich zum 1. Juli 2025 an die TI anbinden. Eine freiwillige Anbindung ist bereits heute möglich. Momentan werden die Angebote der TI in zahlreichen Modellprojekten erprobt, an denen sich auch Connext beteiligt.

Tipp: Binden Sie sich schon frühzeitig an die Telematik an. So verteilen Sie die Aufwände und können direkt von den ersten Diensten profitieren. Zum Beispiel können Sie bereits jetzt den KIM-Dienst zur sicheren Kommunikation im Medizinwesen nutzen. Laden Sie sich die Checkliste weiter unten herunter, um zu erfahren, welche Hard- und Software Sie für den Einstieg in die TI benötigen.


Wo kann ich den eHBA und die SMC-B bestellen?

Sie benötigen mindestens zwei Karten, um sich gegenüber der TI auszuweisen: den elektronischen Heilberufsausweis (eHBA) und die Institutionskarte (SMC-B). Beide können Sie bei der Bundesdruckerei anfordern.

Die Karten werden in einem Kartenterminal platziert, das in Verbindung mit einem Konnektor (ähnlich einem Router) die VPN-Verbindung zur TI aufbaut. Übrigens: Es besteht auch die Möglichkeit den Konnektor in einem Rechenzentrum zu hosten und über einen Webdienst auf die TI zuzugreifen. Dieses Verfahren heißt »TI as a Service« (TIaaS) und ist die von Connext empfohlene Variante des Anschlusses.


Kommunikation im Medizinwesen (KIM)

Der KIM-Dienst ist die erste Anwendung, die für die Pflege bereits jetzt zur Verfügung steht. Mit ihr lassen sich E-Mails sicher von Ende-zu-Ende verschlüsselt über die Telematikinfrastruktur versenden. Dabei lässt sich KIM nahtlos in die vorhandenen Vivendi-Kommunikationssysteme oder in das übliche E-Mailprogramm integrieren. KIM ist dort ganz einfach als ein Mailfach sichtbar, über das die schützenwerte Kommunikation versendet wird. So lassen sich Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Medikationsdaten und weitere patientenbezogene Informationen mit anderen KIM-Usern teilen. Und das Beste: Das Fax ist endlich Geschichte.

NEU: Integration des KIM-Dienstes in Vivendi

Wir haben den KIM-Dienst für Sie in Vivendi Web Aktuelles integriert. Weitere Informationen und eine Checkliste zum Start in die Telematik finden Sie auf der Website KIM meets VIVENDI - Kommunikation im Medizinwesen.


Voraussetzungen für den KIM-Dienst

Um E-Mails über KIM versenden zu können, brauchen Nutzer eine spezielle KIM-E-Mail-Adresse. Jede dieser E-Mail-Adressen wird in einem bundeseinheitlichen Kontaktverzeichnis gespeichert, sodass aus diesen Kontakten der passende Empfänger ausgewählt werden kann.

Ihr KIM-Postfach mit individuellen KIM-E-Mail-Adressen können Sie ganz einfach bei uns bestellen. Alle Infos haben wir Ihnen in einer Checkliste zusammengestellt:

Checkliste – Startklar für die Telematik?


TI-Messenger (TIM)

Für die mobile Chat-Kommunikation und Videotelefonie entwickelt die gematik zurzeit den TI-Messenger, kurz: TIM. Dafür hat sie sich für das Matrix-Protokoll entschieden. Das sind gute Nachrichten für Sie, denn der Vivendi Messenger nutzt bereits heute diesen Standard und ist damit TI-ready.

Denn in Zukunft sollen alle Messenger interoperabel miteinander kommunizieren können. Das bedeutet, dass Sie zwischen mehreren Messengern unterschiedlicher Anbieter Nachrichten versenden können. Vorausgesetzt diese nutzen auch das Matrix-Protokoll für die verschlüsselte Übertragung von Nachrichten.

Mit dem Vivendi Messenger können Sie also Nachrichten an TIM sowie alle weiteren Messenger mit Matrix-Protokoll versenden.


Was sind Medizinische Informationsobjekte (MIO)?

MIOs sind Medizinische Informationsobjekte, die zum Beispiel in die elektronische Patientenakte integriert sind. Ist die Akte das große Ganze, sind die MIOs ihre Einzelteile, die jeder Benutzer sich selbst zusammenstellen kann. Konkret: Zahnbonusheft, das U-Heft für Kinder, der Mutterpass oder das Impfbuch sind einzelne MIOs, die zukünftig digital in die ePA integriert werden.


Gibt es auch PIOs, also Informationsobjekte für die Pflege?

Ja. Aktuell entwickelt Connext mit der MIO24 GmbH das sogenannte Pflege-Informations-Objekt (PIO) »Überleitungsbogen«. Es ist das erste PIO und soll bei der Überleitung aus dem Krankenhaus in die Pflegeeinrichtung alle aktuellen Daten über die ePA oder über KIM übermitteln helfen. Zurzeit befindet sich das PIO im öffentlichen Kommentierungsverfahren. Fachkräfte können prüfen, ob alle Inhalte umfassend und spezifisch genug beschrieben wurden.

Zwei Projektbeispiele zum Überleitungsbogen finden Sie auch auf der Seite der KBV: KBV!


Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Apps auf Rezept: Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA) sind zugelassene Medizinprodukte, die dabei helfen Krankheiten zu erkennen, Behandlungen oder eine gesundheitsförderliche Lebensführung unterstützen. DiGA sind also »digitale Helfer«, die vom Patienten oder von Leistungserbringern in Zusammenarbeit mit dem Patienten als App oder Web-App genutzt werden. Die Kosten trägt dabei die Krankenkasse.

Einen Überblick über alle zugelassenen DiGA erhalten Sie im DiGA-Verzeichnis des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte.

Die Anforderungen sind in § 33a Fünftes Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) definiert.


Versichertenstammdatenmanagement (VSDM)

Sind die Stammdaten auf der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) wie Name, Anschrift und Versichertenstatus noch aktuell? Ist der Patient wirklich versichert? Das VSDM ermöglicht in Echtzeit einen Onlineabgleich der Versichertendaten. Wie das geht? Beim Einstecken der eGK in das Kartenterminal führt das VSDM führt den Abgleich automatisch durch. Der Vorteil: Die eGK muss nicht ausgetauscht, angefertigt und versendet werden. Heilberufler können sich der Angaben zum Versichertenstatus sicher sein.


Was sind digitale Pflegeanwendungen (DiPA)?

Digitale Pflegeanwendungen (DiPA) sind Apps oder Webanwendungen, die Pflegebedürftige nutzen können, um den eigenen Gesundheitszustand zu stabilisieren oder zu verbessern. Ein Beispiel ist die App Lindera, die dabei unterstützt das individuelle Sturzrisiko zu senken. Auch zu dieser DiPA gibt es in Vivendi eine Schnittstelle, über die die Sturzprävention gestaltet werden kann.


Was ist der ISiK-Standard?

Um Gesundheitsdaten im Klinikalltag schnell und sicher teilen zu können, hat die gematik den verbindlichen Standard für »Informationstechnische Systeme in Krankenhäusern« festgelegt, kurz: ISiK. Es stellt die Grammatik und Syntax für eine gemeinsame digitale Sprache im Klinikalltag dar. Auch über die Klinikgrenzen hinweg soll es einen erheblichen Mehrwert bieten. Vor allem beim Entlassmanagement ist es für die Pflege relevant. Nach einer Entlassung aus dem Krankenhaus stellen sich Pflegenden zahlreiche Fragen. Wie ist der Zustand des neuen Klienten? Welche zusätzlichen Medikamente nimmt dieser ein? Welche wurden abgesetzt? Das sind lebenswichtige Informationen, die sich über den ISiK-Standard mit Pflegeeinrichtungen teilen lassen.

Ach ja: Sie nutzen den ISiK-Standard übrigens täglich, ohne es zu bemerken. Denn der Recare-Dienst innerhalb der Vivendi Assist Dienste arbeitet bereits mit ISiK.


Notfalldatenmanagement (NFDM)

Im medizinischen Notfall muss es schnell gehen, und jede Information kann Leben retten. Deshalb kann im Rahmen des NFDM ein Notfalldatensatz (NFD) sowie eine persönliche Erklärung (DPE) auf der elektronischen Gesundheitskarte abgespeichert werden, damit ein Rettungsteam auch die richtige Entscheidung treffen kann. Bestehen Allergien? Trägt der Patient einen Herzschrittmacher? Soll der Patient lebenserhaltende Maßnahmen erhalten? Solche Informationen kann der Arzt in der Praxis, aber auch in der Klinik für Sie auf der eGK ablegen.

Als medizinisches Informationsobjekt (MIO) kann der Notfalldatensatz auch in der ePA abgespeichert werden. Ähnlich dem digitalen Notfallblatt, das Sie bereits jetzt über die Assist Dienste einsetzen. Auch hierbei orientiert sich Connext bereits an den technischen Spezifikationen des Notfalldatensatzes (NFD).


Elektronische Patientenakte (ePA)

Die elektronische Patientenakte (ePA) kann bereits heute von jedem Versicherten freiwillig genutzt werden. Über die Krankenkassen-App kann der Versicherte darin Dokumente, Arztbriefe, Befunde, Röntgenbilder, Medikamente vom Arzt abspeichern lassen. So kann in der elektronischen Patientenakte die gesamte persönliche Gesundheitshistorie gespeichert werden. Die Nutzerinnen und Nutzer entscheiden selbst, was gespeichert wird, und wer Zugriff auf die Daten erhält. Auch darf der Patient selbst etwas in der ePA schreiben. Zum Beispiel ein Krankheitsprotokoll, eine ganz persönliche Dokumentationsakte. Auch darf der Nutzer Daten löschen, sodass sich kein Behandler sicher sein kann, dass die Daten in der ePA vollständigen sind. Auch Privatversicherte können seit Januar 2022 die Vorteile der ePA nutzen.

Zurzeit wird bei Connext an einer Anbindung an die ePA gearbeitet, sodass Sie aus Vivendi heraus auf relevante Daten zugreifen werden können.


Elektronisches Rezept (E-Rezept)

Apotheken werden ab September 2022 dazu verpflichtet auch elektronische Rezepte anzunehmen. Das Ausstellen bleibt für Ärzte bislang noch freiwillig. Zurzeit laufen in Westfalen-Lippe und Schleswig-Holstein ein Pilotprojeket, die das eRezept in der Praxis erproben. Anschließend soll das eRezept in diesen Regionen zuerst verpflichtend eingeführt werden.

Bereits jetzt können nach Angaben der gematik rund 4.500 Apotheken das E-Rezept entgegennehmen. Ob auch Ihre Apotheke dabei ist, entnehmen Sie einer Deutschlandkarte, die von der gematik wöchentlich aktualisiert wird.

Ab 2023 soll es auch die Möglichkeit geben E-Rezepte mit der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) einzulösen.


Elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung (eAU)

Seit dem 01.10.2021 gibt es die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung, kurz eAU. Das ist die Krankmeldung in digitaler Form. Für die Mitarbeitenden Ihrer Einrichtung wird es damit deutlich einfacher, denn diese müssen keine Krankmeldung in Papierform mehr abgeben und melden sich wie gewohnt beim Arbeitgeber krank.

Ab dem 01.01.2023 sind Ärzte verpflichtet, Krankschreibungen digital an den Arbeitgeber des Patienten zu übermitteln. Der Arzt meldet damit auch den Zeitraum der Krankschreibung an die Krankenkasse. Auf Anfrage des Arbeitgebers wird dieser Zeitraum dann von der Krankenkasse bestätigt. Übrigens: Für die eigenen Unterlagen des Mitarbeiters ist weiterhin ein Papierausdruck erhältlich.

Für Vivendi PEP wird zurzeit an einer Schnittstelle zu den Krankenkassen gearbeitet. Wichtige Systemprüfungen und Qualitätskontrollen wurden von den zuständigen Behörden bereits erfolgreich durchgeführt, sodass Ende Mai die Pilotierung im Echtbetrieb beginnen kann.


Elektronischer Medikationsplan (eMP)

Der eMP ist schon heute über die elektronische Gesundheitskarte nutzbar. Medikationsdaten lassen sich auf dieser abspeichern. Smart ist das allerdings nicht. Deshalb wird es ab 2023 einen zentralen Fachdienst geben, der auch als App zur Verfügung steht.

Neben Angaben wie Name und Geburtsdatum enthält der eMP die Medikationsdaten wie verordnete, selbst erworbene oder in der Vergangenheit eingenommene Arzneimittel. Diese Daten können von Heilberuflern auch kommentiert werden und die Informationsdichte für die Weiterbehandlung erhöhen. Auch Allergien oder Unverträglichkeiten, Parameter, wie Gewicht oder Kreatininwert enthalten.

Die Daten des BMP werden durch Einführung des eMP somit um historische Medikationsdaten, Informationen in Kommentarfeldern sowie zusätzliche medikationsrelevante Daten zur Information von Arzt und Apotheke ergänzt.


Elektronischer Arztbrief (eArztbrief)

Mit dem eArztbrief können Ärzte und Psychotherapeuten medizinische Informationen wie Untersuchungsergebnisse, Befunde, Laborberichte oder Medikationspläne sicher an relevante Einrichtungen versenden. Über KIM ist der Versand von Ende-zu-Ende verschlüsselt und Sie greifen in Vivendi bequem darauf zu.


Elektronische Verordnung (eVO)

Die elektronische HKP-Verordnung ist Teil der TI 2.0 und soll ab 2024 zur Verfügung stehen.


Was ist TI as a Service?

Bislang ist der Zugang zur TI über physische Konnektoren und Smartcards geregelt. Wenn sich auch Versicherte / Patienten gegenüber der TI authentisieren möchten, um die zahlreichen Dienste für den sicheren Austausch zu nutzen, geht das Konzept nicht mehr auf. Jeder bräuchte einen Konnektor und die passende Smartcard. Deshalb steuert die gematik an dieser Stelle technisch nach und wird den Zugang zur TI bis 2025 webbasiert bereitstellen.

Dann wird jeder Teilnehmende sich mit einer digitalen Identität, also einer 2-Faktor-Authentifizierung, gegenüber der TI ausweisen können. Für Einrichtungen im Sozialwesen besteht damit auch die Möglichkeit die Konnektoren in einem Rechenzentrum zu hosten und das gesamte Identitätsmanagement ins Web zu verlagern. Klingt sperrig? Ist aber ganz einfach. Denn als Vivendi-Assist-Nutzer kennen Sie das Vorgehen bereits. Mit einem einzigen Vivendi-Assist-Konto, in dem Ihre Identität bestätigt ist, können Sie sich zum Beispiel bei verschiedenen Diensten anmelden. So wird es auch möglich sein, sich bei verschiedenen Fachdiensten der TI mit ihrer persönlichen, digitalen Identität anzumelden.

Auch Connext wird die »TI as a Service« anbieten, denn unsere Assist Dienste (digitales Notfallblatt, Besuchsplan, Ärzte- und Apothekenportal etc.) folgen bereits heute dieser Logik.


Welche Funktionen kann man jetzt schon nutzen?

Bislang können Sie den KIM-Dienst nutzen, um verschlüsselte E-Mails auszutauschen. Da die Spezifikationen der gematik fortwährend weiterentwickelt werden, verfolgen wir diese permanent und leiten konkrete Entwicklungsschritte ab. So können Sie sicher sein, dass Sie mit Vivendi immer am Puls der TI-Entwicklung sind.


Wie kommunzieren verschiedene IT-Systeme miteinander?

Die Pflege und ihre IT-Systeme sind bunt: Was für eine diverse Belegschaft sehr positiv ist, führt bei heterogenen IT-Systemen zu Verständigungsproblemen, die sich mit Mimik und Gestik allein, nicht mehr lösen lassen. Deshalb gibt es jetzt eine gemeinsame Sprache für Informationstechnische Systeme in der Pflege – die ISiP-Schnittstelle. Sie basiert auf einer RESTful-API und dem FHIR-Standard (faːiːˈɛr | Fast Healthcare Interoperability Resources), der das freie Teilen von Patientenressourcen wie Stammdaten, Vitalwerten oder Befunden ermöglicht.

Das klingt alles ziemlich technisch? Mag sein, aber darum kümmern wir uns ja. Sie profitieren zum Beispiel ganz konkret, wenn ein Labor den COVID-PCR-Test eines Ihrer Klienten untersucht. Das Ergebnis sendet es an Ihre Pflegeeinrichtung, an die Corona-Warn-App ihres Klienten und an das Deutsche Elektronische Melde- und Informationssystem für den Infektionsschutz ( » DEMIS), das in die Telematikinfrastruktur eingebunden ist.

Auch bei der Überleitung eines Klienten zwischen verschiedenen Hilfearten über Einrichtungs- und Sektorengrenzen hinweg ermöglicht ISiP den strukturierten Datenaustausch und macht behandlungsrelevante Daten schnell verfügbar.

Mehr erfahren Sie auf der » gematik-Website


Ist die TI wirklich sicher?

Bisher wurde die TI als geschlossenes Netz gedacht. Doch das widerspricht der Idee der interoperablen Vernetzung. Durch einen neuen Sicherheitsansatz soll es zukünftig kein zentrales Netz mit physischen Zugangspunkten und Konnektoren mehr geben.

Vielmehr soll das Prinzip des »Zero Trust Networking« gelten, um die nötige Sicherheit zu gewährleisten. Dabei sind alle Verbindungen Ende-zu-Ende abgesichert. Um miteinander zu kommunizieren, müssen sich beide Seiten jeder Verbindung gegenseitig authentisieren. Hinzu kommt die Registrierung der genutzten Geräte sowie bei der Nutzung für die TI-Anwendungen. Zum Beispiel kann die ePA nur nach einem POSTIDENT- oder VideoIdent-Verfahren aktiviert werden. Kurz gesagt: Der Sicherheitsstandard ist unheimlich hoch.

UPDATE: Am 09. August 2022 hat die gematik das VideoIdent-Verfahren zur Authentisierung untersagt. Mehr dazu lesen Sie in der » Pressemitteilung der gematik.


Was kostet die Anbindung an die Telematikinfrastruktur?

Alle benötigten Komponenten und Kosten haben wir für Sie in einer Checkliste zusammengeführt:

Startklar für die Telematik? (Checkliste, PDF)


Wie sieht die Zukunft der TI aus?

Die Zukunft der TI ist mobil. Deshalb hat die gematik ihre Konzepte überarbeitet und entwickelt zurzeit smarte Systeme, die als TI as a Service arbeiten werden. Ab 2025 werden die Konnektoren voraussichtlich als Service nutzbar sein, sodass Sie nur noch das Kartenterminal in Ihrer Einrichtung installieren müssen.


Ist Vivendi von der gematik als sichere Anwendung zugelassen?

Ja. Vivendi ist von der gematik für den Betrieb in der Telematik zertifiziert und zugelassen. Am 19. Januar 2023 hat Connext dieses Zertifikat für Vivendi erhalten und ist nun im Fachportal der gematik gelistet.

Zulassungsübersicht im Fachportal der » gematik


Was muss ich tun, um mich an die TI anzubinden?

Oft stellt sich die Frage: Wer muss was wan tun? Das haben wir in einem Onboarding-Zeitplan einfach und verständlich für Sie erklärt.


Wie werden die Kosten refinanziert?

Die Investitionskosten, die im Zuge der TI-Anbindung entstehen, refinanzieren sich durch eine monatliche TI-Pauschale (Finanzierungsvereinbarung des GKV). Diese setzt sich aus einer Grund- und einer Zusatzpauschale zusammen. Die Grundpauschale beträgt 200,22 Euro pro Monat. Sie wird zunächst für fünf Jahre gezahlt und refinanziert die entstehenden Kosten für die Anbindung an die TI und den Betrieb. Zusätzlich hat jede Pflegeeinrichtung Anspruch auf zwei Zusatzpauschale in Höhe von jeweils 7,48 Euro pro Monat, die für einen elektronischen Heilberufsausweis erstattet wird. Voraussetzung für die Auszahlung der TI-Pauschalen ist der Nachweis des Anschlusses der Pflegeeinrichtung an die TI durch eine Eigenerklärung. Ein Musterschreiben wird im GKV-Antragsportal zur Verfügung gestellt. Vor der ersten Zahlung der TI-Pauschale ist die funktionsfähige Ausstattung mit den Anwendungen, Komponenten und Diensten in der jeweils aktuellen Version nachzuweisen. Für die Abrechnung legitimiert sich eine Pflegeeinrichtung im GKV-Antragsportal mit der sogenannten SMC-B-Karte, dem Ausweis für die Teilnahme an der TI. Damit kann die TI-Pauschale online beantragt und die erforderlichen Unterlagen (Eigenerklärung, Telematik-ID, Versorgungsvertrag, Mitteilung über den Zeitpunkt der erstmaligen Nutzung, Bankverbindung) an den GKV-Spitzenverband übermittelt werden.

Beantragen Sie die TI-Pauschale im GKV-Antragsportal


Video

Pflege und TI – Potenziale und Chancen
Die gematik stellte Anfang Juli die Chancen und Potentiale der TI für die Pflege in einer Online-Veranstaltung vor. Einen Mitschnitt finden Sie auf der Website der gematik.

Interview

Unseren Support erreichen zurzeit viele Fragen rundum die Einführung der Telematik in der Pflege. Wir machen diese für Sie transparent. Laden Sie sich gerne die Fragen des Innovations- und Projektmanagers Armin Klomfass der Kleeblatt Pflege & Wohnen gGmbH herunter:

Ihre Fragen zur Telematik (PDF)

Downloads

KIM-Service (Kommunikation im Medizinwesen) (Anleitung, PDF)

Vivendi Web Aktuelles (Anleitung, PDF)

Sind Sie startklar für die Telematik? (Check- und Preisliste, PDF)

Wer muss was wan tun? (Onboarding-Zeitplan, PDF)

Onboardingcheckliste für Pflegeeinrichtungen (gematik)

Einbindung von Pflegeeinrichtungen in die TI (Leitfaden, GKV)

Vereinbarung zu TI-Pauschalen (Gesetzestext, GKV Spitzenverband)

Haben Sie weitere Fragen? Dann rufen Sie uns gerne unter der Telefonnummer 05251/771-150 an oder senden uns eine E-Mail an info@connext.de.